Voraussetzungen für Fahrschüler : * Es muß bei der zuständigen Verkehrsbehörde ein Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter für den Erwerb     der Fahrerlaubnis Kl. B ( 18 Jahre ) gestellt werden * Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten * Keine negativen Eintragungen im Fahreignungsregister * Namentliche Nennung der Begleitperson/en |
Voraussetzungen für Begleitpersonen: * Mindestalter 30 Jahre * Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B * Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister * Nachgewiesen durch aktuellen KBA - Auszug bzw. nicht älter als 3 Mon. bei prakt. Fahrerlaubnisprüfung des Fahrschülers * Schriftlich + Namentlich bei der zuständigen Verkehrsbehörde benannt * Begleitperson müssen nicht identisch mit Erziehungsberechtigten sein |